Sollte Sie die ein oder andere Frage haben finden Sie hier die Antwort auf die am häufigsten gestellten Fragen. Wählen Sie einfach aus der Liste ein Thema aus!
Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch geleistet wird. Sie enthält alle Fixkosten wie Messpreis, Ablesung usw.
Der Arbeitspreis enthält sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängenden Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern und Abgaben usw.
Die Betreiber der Strom- und Gasnetze haben ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen, wofür sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen müssen. Dabei handelt es sich um die Konzessionsabgabe. Sie ist in Ihrem Endpreis bereits enthalten.
Um die Energie bis zu Ihnen nach Hause zu bringen, nutzen die Versorger bereits vorhandene Netze.
Der jeweilige Netzbetreiber berechnet dafür ein Netznutzungsentgelt.
Die Netznutzungsentgelte sind in Ihrem Endpreis bereits enthalten.
Das EEG soll den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen vorantreiben, die erneuerbare Energien zur Stromerzeugung nutzen. Das EEG regelt die Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Dieses Gesetz fördert den Ausbau von KWK-Anlagen in Deutschland durch Erhaltung, Modernisierung und Erweiterung.
Schauen Sie auf Ihre Gasuhr und Ihnen wird auffallen, dass dort Kubikmeter (m³) gemessen werden. Auf Ihrer Jahresrechnung tauchen aber Kilowattstunden (kWh) auf. Dies ist dass marktübliche Verfahren und wird von den Verbänden so empfohlen. Gas ist ein Naturprodukt und schwankt daher in seiner Qualität - es bringt mal mehr, mal weniger Heizleistung. Der Brennwert – wie viele kWh beziehe ich pro m³ - schwankt. Die Normwerte liegen zwischen 10 und 12 kWh je m³ Gas, die genauen Werte bekommt der Versorger vom Netzbetreiber übermittelt und rechnet damit genau ab.
Die Ökosteuer gilt in Deutschland seit dem 1. April 1999. Sie ist eine (Mengen-)Steuer auf den Energieverbrauch. Für Strom ist dies die Stromsteuer. Steuerbefreiungen sind unter anderem für verbrauchsnahe kleine Stromerzeugungsanlagen und für Strom aus erneuerbaren Energien vorgesehen. Für Gas gilt die Erdgassteuer.
Ein Standardlastprofil ist eine Kurve, die den temporären Verlauf des Strom- und Gasbedarfs (gemessen nach Leistung) eines Kunden oder einer Kundengruppe während eines Tages, einer Woche oder eines Jahres wiedergibt.
Kilowattstunde ist die Messeinheit für elektrische Arbeit oder elektrische Energie. Die Abkürzung ist kWh. Elektrische Arbeit beschreibt die Menge an Energie, die in einem Zeitraum erzeugt oder verbraucht wird. Je länger ein elektrisches Gerät konstant läuft, desto mehr Arbeit oder kWh verbraucht es.
Beispiel: Eine 100 Watt Glühbirne bleibt 10 Stunden lang eingeschaltet. Dann sind das 100 Watt mal 10 Stunden gleich 1000 Wattstunden oder 1 Kilowattstunde.
Erdgas ist ein Naturprodukt. Es besteht zu 85 bis 98% aus brennbaren Kohlenwasserstoffverbindungen Methan (CH4) und anderen Kohlenwasserstoffverbindungen wie Äthan, Propan und Butan. Hinzu kommen, wie bei der Luft, Stickstoff (N2) und Kohlendioxid (CO2). Manche Erdgasvorkommen enthalten auch Schwefelwasserstoff (H2S) in unterschiedlich hohen Konzentrationen.
Erdgas hat schon durch seine chemische Zusammensetzung günstige Voraussetzungen für eine umweltverträgliche Nutzung. Das von Natur aus gasförmige Methan bietet mit seinem Atomverhältnis H:C = 4:1 beste Voraussetzungen für eine vollkommene Verbrennung und eine niedrige Kohlendioxidbildung. Erdgas hat von allen fossilen Energieträgern den geringsten Kohlenstoffgehalt und den höchsten Wasserstoffanteil.
Es gibt die Gasarten L-Gas und H-Gas. Sie unterscheiden sich nach ihrem Energiegehalt, dem so genannten Brennwert, der in Kilowattstunden pro Kubikmeter gemessen wird.
„L“ steht dabei für „Low“ (niedrig), der Brennwert beträgt rund 10 kWh/m³. „H“ steht für „High“ (hoch), der Brennwert beträgt etwa 11,5 kWh/m³. Die verschiedenen Erdgasarten unterscheiden sich nach ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrer Herkunft, der Brennwert schwankt insgesamt zwischen 8,4 kWh/m³ und 13,1 kWh/m³. L-Gas wird beispielsweise in den Niederlanden und in Deutschland gefördert, H-Gas zum Beispiel in Norwegen.
Geräte, die Erdgas verbrauchen, werden entsprechend der Erdgasart eingestellt. Die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Abrechnung nach kWh berücksichtigt die vom Kunden bezogene Energie, ermöglicht also eine gleiche Preisbasis für beide Erdgasarten.
Ganz simpel: Sie nehmen das Angebot der Eos Energie zur Vermittlung des neuen Strom- und/oder Gasvertrag an und senden diesen per Fax an 0421-3475619 an uns. Alle weiteren Formalitäten übernehmen wir für Sie!
NEIN. Sie müssen sich um gar nichts kümmern. Die Eos Energie kümmert sich um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten.
Die Tätigkeit der EOS Energie ist für den Interessenten bei der Vermittlung von elektrischer Energie i.d.R. kostenlos. Die EOS Energie erhält vom Anbieter eine Provision. Sollten im Ausnahmefall Vermittlungskosten für den Interessenten entstehen, wird dies im Tarifangebot der EOS Energie ausdrücklich vermerkt.
Ihre Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Strom- bzw. Gasrechnung und natürlich auch auf dem jeweiligen Zähler.
Sobald Sie Kunde beim neuen Versorger sind, wird Ihnen Ihr alter Strom- bzw. Gasversorger eine Schlussrechnung zusenden. Durch den Wechsel entstehen Ihnen keine Kosten.
Ihr Versorger ist berechtigt, Abschlagsanforderungen an Sie zu stellen, bis der Beginn der Belieferung durch den neuen Versorger sichergestellt ist. Sobald die Eos Energie eine Zustimmung von dem neuen Versorger erhalten hat, senden wir Ihnen ein Begrüßungsschreiben mit allen abrechnungsrelevanten Daten wie zum Beispiel Abschlagshöhe und Fälligkeiten zu. Bis dahin bitten wir Sie, weiterhin den Zahlungsaufforderungen Ihres Versorgers nachzukommen.
Sie haben zwei Möglichkeiten ein Angebot zu erhalten. Direkt online über unseren Tarifrechner, oder Sie senden Ihre Jahresendabrechnung (oder Ihre letzte Monatsrechnung) per Fax/Email/Post an die EOS Energie. Wir werden nach Erhalt und Prüfung der Abrechnungen ein individuelles Angebot erstellen und Ihnen dieses zukommen lassen. Idealerweise senden Sie uns bitte auch eine Kopie Ihres aktuellen Stromliefervertrages.
Unsere Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige Angebotsabgabe sinnvoll ist. Eventuell hat Ihr derzeitiger Stromliefervertrag eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, so dass es bereits zum jetzigen Zeitpunkt richtig ist, etwas zu unternehmen. Gerne klären wir das auch mit Ihnen in einem persönlichen Telefonat.
Das hängt von den Kündigungsfristen bzw. dem Vertragsende Ihres aktuellen Energieliefervertrages ab. Tarifkunden können in der Regel innerhalb weniger Wochen oder Monate durch einen günstigen Energielieferanten versorgt werden.
Unsere Energie-Experten verfügen über hervorragende Kontakte zur Energiewirtschaft und kennen alle namhaften und seriösen Energielieferanten. Wir wissen, wer wirtschaftlich ein sehr gutes Preisgefüge und darüber hinaus auch beste Vertragskonditionen anbietet.